Die Besteuerung der Renten steigt – je nach Renteneintritt - bis sie für Neu-Rentner ab 2040 zu 100% besteuert wird. Eine mögliche Steuerfreiheit voher gilt nur für exakt den Betrag in €, der für Ihre Rente bei Eintritt ins Rentenalter steuerfrei bleibt. Rentensteigerungen werden steuerpflichtig!
Einzig auf des Rentners Seite ist der Grundfreibetrag. Nur, was auch oberhalb von 10.347€ (Stand November 2022) an Rente ausgezahlt wird, ist steuerpflichtig. Mit diesem Freibetrag sind also die ersten 862,25€ Rente im Monat steuerfrei.
Für die Inflation gibt es diesen Freibetrag nicht. Sie beißt von Jahr zu Jahr unterschiedlich viel von der Kaufkraft des €uro ab. Wie die Tide steigt und fällt sie. Aber anders als bei jeder Flut addiert sich Ihre Wirkung. Nehmen wir an, Sie zahlen heute 1.000€ (für Miete, eine Reise, oder Lebenshaltungskosten) Und nehmen wir weiter an die Preise stiegen durchschnittlich um 3% p.a., dann müssten Sie in 10 Jahren für die gleich Wohnung, die gleiche Reise, die gleich Lebenshaltung 1.343,90€ bezahlen. Rechnen Sie auch gerne mit „Ihrer“ Inflationsrate. Es wäre also gut, wenn Sie deutlich höhere Einnahmen haben, als Sie als Rentner benötigen oder Ihre Einnahmen steigen würden.
Verwahrentgelte gibt es jetzt (LEIDER) kaum noch. Denn dieser Strafzins wurde tatsächlich als solcher empfunden, trifft Anleger anders als die Inflation schon heute und hat dafür gesorgt, dass sehr viel mehr Geld von „faulenzenden“ Konten in arbeitende Investmentfonds investiert wurde. Abermilliarden €uro liegen aber immer noch auf Sparbüchern und Festgeldkonten.
Wieviel Rente soll es also im Ruhestand sein?
Und wie soll diese Rente finanziert werden?
In der 1., in der 2. oder in der 3. Schicht?
Offene, registrierte Investmentfonds – es gibt nichts Besseres